Behandlung

Eine psychotherapeutische Behandlung beschäftigt sich mit den psychischen Problemen des Menschen. Diese zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen und krankmachende Muster zu ändern, ist Teil der Psychotherapie. Auch zur Steigerung von Selbstwertgefühl und Lebensfreude sowie zur persönlichen Weiterentwicklung wird Psychotherapie angewandt.

Die Bedeutung einer psychotherapeutischen Behandlung reicht über das Gespräch mit Freunden und Familie hinaus. Der psychotherapeutische Rahmen bildet hierfür den professionellen, rechtlichen Rahmen.

Verschwiegenheit

In meiner psychotherapeutischen Tätigkeit unterliege ich der psychotherapeutischen Verschwiegenheitspflicht, welche gesetzlich geregelt ist. 

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet Psychotherapeut*innen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klient*innen/Patient*innen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Beantwortung etwaiger Fragen und dem Festlegen der Rahmenbedingungen für die folgende Therapie. Ich arbeite mit Einzelpersonen ab 18 Jahren, sowie Paaren und bin in der Angehörigenberatung tätig.

Für ein Erstgespräch nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich per Mail Kontakt auf. Sollte ich vorübergehend persönlich nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht – ich melde mich verlässlich zurück. Im Regelfall ist eine Terminvereinbarung innerhalb weniger Tage möglich.